Presseberichte zu Weilburg

Vermischtes

Weilburger Tageblatt vom 25.10.2006

Weilburg, Lahn, Parkzonen; K. Birk, WT. v. 25.10.2006

Eng und verwinkelt wie auf einer Insel: Die Weilburger Altstadt. Folglich verfügt kaum ein Gebäude über eine eigene Garage. Anliegern der Innenstadt räumt die Verwaltung ab 1. November daher abends und nachts Privilegien beim Parken in den Straßen der Altstadt ein - aufgeteilt in drei Zonen. Für Autofahrer von außerhalb bleiben trotzdem noch rund 400 Parkplätze übrig.

Stadt schafft Parkzonen

Anlieger der Weilburger Innenstadt bekommen Sonderrechte

Von Klaus Birk (0 64 71) 93 80 24 k.birk@mittelhessen.de

Weilburg. Die Stadt Weilburg verschafft den Bewohnern der Innenstadt einen Park-Vorteil: Ab 1. November wird es Anwohnerparkplätze zwischen Landtor und Niedergasse im Altstadtbereich geben. Dort werden dann  rund 90 Parkplätze zwischen 18 Uhr am Abend und 8 Uhr in der Frühe sowie an Sonn- und Feiertagen für die Autos der Altstadtbewohner reserviert sein.

In drei Parkzonen ist die Altstadt aufgeteilt (siehe Grafik), die Anlieger in diesen Bereichen können sich gegen eine Gebühr von 15 Euro im Rathaus der Stadt einen Parkausweis besorgen, der dann ein Jahr Gültigkeit hat. In den entsprechend gekennzeichneten Parkzonen sind sie dann berechtigt, ihre Fahrzeuge abzustellen.

Der Ausweis garantiert zwar keinen bestimmten Parkplatz, nicht einmal, dass immer einer zu haben sein wird; die Zonen räumen ihnen aber Sonderrechte ein, damit Innenstadt-Bewohner abends und nachts möglichst nahe an ihren Wohnungen parken können.

Besucher Weilburgs müssen nun nicht fürchten, keine ausreichenden Parkmöglichkeiten mehr vorzufinden: Immerhin rund 400 Abstellplätze sind von dieser Regelung ausgenommen, darunter die Parkdecks am Landtor, in der Mauerstraße und in der Hainallee. Außerdem ist tagsüber das Parken auch für Ortsfremde auf den Anwohnerparkplätzen, nach wie vor erlaubt.

Um einen Bewohner-Parkausweis zu bekommen, genügt ein Antrag bei der Stadtverwaltung in der Mauerstraße 6-8. Das Formular ist auch im Internet unter www.weilburg.de zum Herunterladen abgelegt. Voraussetzung ist: Die Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich und einen eigenen Pkw haben. Dem Antrag muss eine Kopie des Fahrzeugscheins beigefügt werden.

Erst gibt es noch einen freundlichen Hinweis, später „Knöllchen"

Wer ein Firmenfahrzeug fährt, braucht noch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass der Antragsteller den Wagen dauerhaft nutzt. Auch wer eine pflegebedürftige Person in der Weilburger Altstadt betreut, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen; die gilt aber nur für die Pflege, nicht für Besuche oder Einkäufe.

Wenn die neue Weilburger Parkregelung am 1. November in Kraft tritt, werden alle bisherigen Ausnahmeregelungen (etwa für Handwerker oder das Parken auf dem Marktplatz) erlöschen. In einer Übergangsphase werden Autofahrer, die sich nicht an die neuen Regeln halten, einen Zettel unter dem Scheibenwischer finden, der sie darauf aufmerksam macht, dass sie an falscher Stelle parken - später gibt's dann richtige „Knöllchen".

Wer einen Anlieger-Parkausweis hat und in der grünen Parkzone A wohnt, kann dann in folgenden Straßen bevorzugt parken: Mauerstraße, Schwanengasse, Bogengasse und Vorstadt.

Für Anlieger der gelben Parkzone B sind Pfarrgasse, Marktplatz (bei der Schlosskirche) reserviert.

Anwohner der roten Parkzone C können Parkplätze am Alten Schulhof, Über dem Hainberg, in der Neugasse und ehemaligen Firma Pitthan nutzen.